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Bundesweit sind mehr als 600.000 Studierende und Schüler*innen betroffen von der
Verschiebung der der Erhöhung der Bafög-Wohnkostenpauschale.
Auswirkungen in Oldenburg
• In Oldenburg sind schätzungsweise 2.600 bis 3.000 BAföG-geförderte Studierende,
die nicht bei ihren Eltern wohnen, von der Verschiebung der Erhöhung der Wohnkostenpauschale
betroffen.
• Sie erhalten im Wintersemester 2026/27 monatlich 60 Euro weniger als nach der
ursprünglich geplanten Regelung.
• Für ein halbes Jahr entspricht dies einem individuellen Verlust von bis zu 360 Euro.
• Insgesamt werden den betroffenen Studierenden in Oldenburg dadurch schätzungsweise
rund 1 Million Euro an Unterstützung vorenthalten.
Studierende und Schüler*innen verfügen häufig nur über geringe eigene Einkommen. Das
BAföG stellt deshalb für viele von ihnen die zentrale Grundlage zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts
und ihrer Ausbildung dar.
Die Verschiebung der vorgesehenen Erhöhung des Unterkunftsbedarfs bedeutet für außerhalb
des Elternhauses wohnende BAföG-Empfänger*innen eine zusätzliche finanzielle
Belastung. Bei einer Differenz von 60 Euro monatlich können sich für eine betroffene Person
über ein halbes Jahr bis zu 360 Euro summieren.
Gerade angesichts der hohen Wohnkosten in Oldenburg ist von Interesse, wie viele junge
Menschen von dieser Verschiebung betroffen sind und ob dadurch zusätzliche soziale
oder finanzielle Belastungen entstehen.
Die Stadt sollte daher nicht nur die Zahl der BAföG-Empfängerinnen insgesamt ausweisen,
sondern die **tatsächlich von der Verschiebung betroffenen Personen und den daraus
entstehenden Gesamtverlust für die Oldenburger Studierenden und Schülerinnen**
ermitteln.
Quellen: https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/afxline/topthemen/article6a7c3eaaa87e8142c31cd8e4/bafoeg-reformauf-
den-weg-gebracht-was-geplant-ist.html?utm_source=chatgpt.com
https://www.oldenburg.de/startseite/leben-in-oldenburg/bildung-forschung/studium/jahresgespraech-jadehochschule-
und-stadt-oldenburg.html?utm_source=chatgpt.com
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html?utm_source=chatgpt.com
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_283_214.html?
utm_source=chatgpt.com
https://www.oldenburg.de/startseite/leben-in-oldenburg/bildung-forschung/schulen/schulen-in-oldenburg/dieschulen-
in-zahlen.html?utm_source=chatgpt.com
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1. Der Unterhaltsvorschuss soll mit dem 16. Geburtstag eingestellt werden. Bisher
wurde er bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.
2. 40 Prozent der Alleinerziehenden sind einkommensarm, ein Drittel auf Grundsicherung
angewiesen.
3. Bundesweit 69.000 Alleinerziehende mit rund 111.000 Kindern würden Unterhaltsvorschuss
verlieren.
Auswirkungen in Oldenburg
• Rund 2.200 Kinder erhalten in Oldenburg Unterhaltsvorschuss.
• Etwa 40 Prozent der Alleinerziehenden in Oldenburg beziehen SGB-II-Leistungen.
• Eine exakte Zahl der 16- und 17-jährigen UV-Bezieher*innen, die durch die geplante
Altersbegrenzung ihren Anspruch verlieren würden, veröffentlicht die Stadt bislang
nicht.
Unterhaltsvorschuss ist für viele Alleinerziehendenhaushalte eine zentrale Einkommensstütze.
Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sehen grundsätzlich einen Leistungsanspruch
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor; insbesondere für Kinder ab zwölf
Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen. (BMBFSFJ)
Eine Einschränkung des Leistungsanspruchs für ältere Kinder würde deshalb unmittelbar
das verfügbare Einkommen der betroffenen Familien reduzieren. Besonders relevant ist
dies für Alleinerziehende, die bereits heute über ein niedriges Einkommen verfügen oder
auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind.
Für die kommunale Sozialplanung ist deshalb nicht allein die Zahl der Unterhaltsvorschuss-
Zahlfälle relevant. Entscheidend sind die Zahl der tatsächlich betroffenen Kinder,
deren Alter, die Zahl der betroffenen Alleinerziehendenhaushalte, die Zahl der Kinder je
Haushalt sowie der konkrete monatliche und jährliche Einkommensverlust.
Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/prien-unterhaltsvorschuss-gesetzentwurf-regierungsabstimmung-
100.html?utm_source=chatgpt.com
https://www.oldenburg.de/startseite/leben-in-oldenburg/gesellschaft-soziales/strategische-sozialplanung/veroeffentlichungen/
sozialberichterstattung/armutsbericht-fuer-die-stadt-oldenburg-veroeffentlicht.html
https://www.kirche-oldenburg.de/aktuelles/detail/stiftung-alleinerziehende-muetter-besonders-von-armut-gefaehrdet-
hoechster-anteil-bundesweit-in-bremen-niedersachsen-mit-43-prozent
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Der Kindersofortzuschlag von 25 Euro pro Monat soll ersatzlos gestrichen werden. Betroffen
sind bundesweit 1,5 Mio. Kinder in rund 600.000 Haushalten.
Auswirkungen in Oldenburg
Von der Streichung werden in Oldenburg schätzungsweise ca. 5.200 Kinder betroffen sein.
Das bedeutet 300 Euro weniger pro Kind pro Jahr.
Der Kindersofortzuschlag stellt eine monatliche Unterstützung von 25 Euro für Kinder in
einkommensarmen Haushalten dar. Bei einer vollständigen Streichung würde sich das
verfügbare Einkommen der betroffenen Familien unmittelbar reduzieren.
Quellen: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ.de) – 29. Juni 2026
Armutsbericht der Stadt Oldenburg 2024
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Statistik-erklaert/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-
SGBII-Nav.html?utm_source=chatgpt.com
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Rosa Luxemburg Stiftung