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In seinem Artikel „Was ist Gerechtigkeit?“ benötigt der Autor Michael Sommer einige gedankliche Schleifen zu den großen Philosophen Platon, Sokrates und Aristoteles, um im letzten Satz seines Artikels zu einer ganz schlichten Schlussfolgerung zu kommen: „Gut möglich also, dass das Bürgergeld nur für Äpfel reicht, weil die Bundeswehr neue Panzer braucht.“ Da kommt die Katze aus dem Sack. Die neue Aufrüstungsoffensive soll mit Sozialabbau finanziert werden. Darauf sollen wir gedanklich vorbereitet werden mit griechischen Philosophen, dem Schüren von Bedrohungsängsten und dem Negieren historischer Erfahrungen zu dem, was Krieg bedeutet und wie er entsteht.
Zu dieser gedanklichen Aufrüstung mit „Kriegstauglichkeit“ (Pistorius) und tatsächlicher Aufrüstung mit 3,5 % des Bruttoinlandsproduktes, was mehr als 140 Mrd. Euro entspricht, gibt es aber durchaus Alternativen, worauf jetzt endlich auch einige Sozialdemokraten in ihrem „Manifest“ hingewiesen haben: "Die behutsame Wiederaufnahme diplomatischer Kontakte" sowie eine "schrittweise Rückkehr zur Entspannung der Beziehungen und einer Zusammenarbeit mit Russland“,... „um gemeinsame Sicherheit und gegenseitige Friedensfähigkeit zu erreichen.“
Hans-Henning Adler
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Der NWZ-Journalist Friedemann Diedrichs schreibt in seinem Kommentar zu den Angriffen der USA gegen den Iran, dass die USA völkerrechtlich auf der sicheren Seite stünden. Es sei demnach zulässig einen Staat zu bombardieren, weil dieser in den Besitz von Atomwaffen gelangen wolle und eine gegen den Staat Israel aggressive Rhetorik entfalte.
Nach der Charta der Vereinten Nationen sind Kriegshandlungen zwischen Staaten verboten. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Die erste gilt, wenn der Weltsicherheitsrat so etwas nach Kapitel VII beschlossen hat, die zweite Ausnahme ist das Recht der Selbstverteidigung nach Art. 51.
Zur Selbstverteidigung gehört aber ein Präventivschlag nur, wenn ein Angriff der Gegenseite „unmittelbar bevorsteht“- nachzulesen in einem völkerrechtlichen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages WD 2- 3000-049/07. Nach diesem Völkerrechtsgutachten ist auch nicht der Besitz von Massenvernichtungswaffen oder die Verletzung eines Abrüstungsvertrages als bewaffneter Angriff zu bewerten.
Im Fall des Iran haben wir noch nicht einmal den Besitz von Atomwaffen, sondern nur die Befürchtung, dass diese gebaut werden könnten. Natürlich ist es richtig, die Pläne des Iran zu kritisieren. Aber die Staaten, die selbst welche besitzen, nämlich die USA und Israel sind am wenigsten dazu befugt, geschweige denn berechtigt militärische Gewalt anzuwenden. Sicherheit vor einem Atomkrieg in dieser Region gibt es nur, wenn alle Staaten des Nahen Ostens einem Atomwaffenverzichtsvertrag zustimmen. Israel müsste seine Atomwaffen dann aber auch im Zuge dieses Vertrages vernichten.
Hans-Henning Adler
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Die NWZ hat ihre allgemeinpolitische Orientierung verloren und veröffentlicht vermehrt sehr weit rechtsstehende Leitartikel und Kommentare. Zudem machen immer mehr Leute die Erfahrung, dass kritische Leserbriefe nicht veröffentlicht werden. Es ist an der Zeit, diesen einen Platz zu geben (auch wenn sie als Leserbriefe nicht unbedingt unsere Meinung wiedergeben). Damit fangen wir hiermit an (per Klick zum Leserbrief).
Leserbrief 8: Michael Baettig: Kann einem die „richtige“ Hautfarbe das Leben retten? (NWZ 5.9.25)
Leserbrief 6: Rainer Patzelt zu A. Will und Waffenstillstand im Gaza Krieg (NWZ 25.7.25)
Leserbrief 5: Hans-Henning Adler: Diederichs zur Bombardierung des Irans (NWZ 23.06.2025)
Weiterlesen: Archiv zu in der NWZ nicht abgedruckten Leserbriefen
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Betr: Leserbrief zur NWZ-Berichterstattung vom 04. und 05.09.2025
Am 20. April 2025 flüchtet ein 21-jähriger Schwarzer vor einigen Verfolgern und der Polizei, nachdem
es zu einer Auseinandersetzung vor einer Bar gekommen war, die ihm den Zutritt verwehrt hatte. Im
Vorbeilaufen soll er Reizgas in Richtung der Polizisten gesprüht haben. Ein Messer, das er in der Ta-
sche trug, hatte er nicht gezogen. Ein Polizeibeamter erschoss ihn mit vier Schüssen von hinten.
Am 04.09.2025 droht ein 39-jähriger unter Drogeneinfluss den Polizeibeamten zuerst mit einem, dann
mit zwei Messern. Als die Polizisten androhen zu schießen, lässt er die Messer fallen. Dann entreißt
er den Beamten Pfefferspray, sprüht damit und versucht, einem Polizeibeamten die Dienstwaffe aus
dem Holster zu ziehen. Schließlich kann er überwältigt werden.
In der NWZ vom 26.04.2025 werden von der Staatstanwaltschaft nicht bestätigte Mutmaßungen,
„dass gegen den getöteten Lorenz in der Vergangenheit bereits wegen Körperverletzung, Widerstand
gegen Polizeibeamte, Raub und Nötigung ermittelt wurde“, in den Vordergrund der Berichterstattung
über seine Erschießung gestellt; über die Vorgeschichte des 39-jährigen wird genausowenig wie über
seine Hautfarbe berichtet.
Am 04.09.2025 titelt die NWZ: „Rassistische Chatgruppe – Verdacht gegen 8 Polizisten“. Unter ihnen
befinden sich drei heutige Polizisten der Polizeidirektion Oldenburg. Sie hatten „unter anderem Kom-
mentare und Memes mit rassistischen und die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft
verharmlosenden Inhalten sowie ableistische und diskriminierende Bilder geteilt“.
Am 05.09.2025 berichtet die NWZ, die Äußerungen in dem Chat von Ende 2019 seien strafrechtlich
verjährt, die Polizei wolle aber trotzdem auch wegen beamten- und dienstrechtlicher Vergehen weiter
ermitteln. „Die Polizei prüfe, ob es sich um eine einmalige Entgleisung oder eine verfassungsfeindli-
che Gesinnung der Beamten handelte.“
Sechs Jahre lang bleibt diese Chatgruppe unentdeckt, bis kurz bevor strafrechtliche Vergehen ver-
jährt sind.
Sechs Jahre lang behalten die Polizisten „Kommentare und Memes mit rassistischen und die natio-
nalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verharmlosenden Inhalten sowie ableistische und dis-
kriminierende Bilder“ auf ihren Smartphones – eine einmalige Entgleisung oder eine verfassungs-
feindliche Gesinnung der Beamten?
Kann einem die „richtige“ Hautfarbe das Leben retten?
Michael Bättig
ALSO
Rosa Luxemburg Stiftung