Sehr geehrte Damen und Herren,
wie man fragt, so wird geantwortet – ist das tatsächlich eine Meldung auf Seite 1 wert? Wer sich ein bisschen mit Freiwilligendiensten und Pflichtdiensten auskennt und die Fakten weiß, wird schnell feststellen, dass es gar nicht so leicht sein wird, ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr einzuführen. Es wäre gut, wenn Ihre Zeitung einmal den Fakten nachgehen würde. Zum aktuellen Artikel sende ich Ihnen den nachfolgenden Leserbrief zu "Sozialer Pflichtdienst? Drei Viertel in Umfrage dafür", NWZ vom 19.11.2025, Seite 1:
Leserbrief
Ob die 75 %, die in der Forsa-Umfrage einen Pflichtdienst befürwortet haben, diese Fakten, die mit einem solchen Dienst zusammenhängen, tatsächlich kennen?
1. Pro Jahr stehen mindestens 700.000 junge Menschen für ein Gesellschaftsjahr zur Verfügung. Nach Abzug von etwa 50.000 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, und weiteren 50.000, die von der Bundeswehr aufgenommen werden, verbleiben rund 600.000 Dienstpflichtige für andere Einsatzbereiche. Aktuell existieren etwa 100.000 Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr und Bundesfreiwilligendienst; mit staatlicher Förderung könnten diese auf 200.000 ausgebaut werden. Darüber hinaus müssten etwa 400.000 zusätzliche Einsatzstellen künstlich geschaffen werden – ein Konzept dafür bleiben die Befürworter eines Pflichtdienstes bisher schuldig.
2. Im Sozialbereich ist ein Betreuungsverhältnis von 5:1 (fünf Dienstleistende auf eine Fachkraft) realistisch. Für 600.000 Dienstleistende wären somit 120.000 Fachkräfte erforderlich, die neu eingestellt werden müssten. Schon heute ist der Fachkräftemangel in sozialen Berufen gravierend, und die zusätzliche Belastung durch ungelerntes Personal könnte die Situation weiter verschärfen statt entlasten.
3. Im Gegensatz zu bisherigen Freiwilligendiensten oder dem früheren Zivildienst, bei denen eine Auswahl nach Motivation und Eignung stattfand, würde das Gesellschaftsjahr alle aus einem Jahrgang verpflichten. Es ist zu erwarten, dass ein erheblicher Teil der Teilnehmenden wenig Motivation mitbringt, was die Arbeitsbelastung für die Einsatzstellen deutlich erhöhen wird. Maßnahmen zum Umgang mit Verweigerung oder Regelverstößen sind bislang nicht definiert.
4. Das verpflichtende Gesellschaftsjahr würde den Eintritt von jährlich rund 500.000 Fachkräften in den Arbeitsmarkt verzögern und so den bestehenden Fachkräftemangel weiter verschärfen.
5. Die Gleichstellung der Dienstpflichtigen mit Wehrdienstleistenden würde im Bundeshaushalt jährliche Kosten von mindestens 35 Milliarden Euro verursachen. Diese Summe umfasst Vergütungen, Verwaltung, Begleitung und Infrastruktur.
6. Studien belegen, dass Pflichtdienste die Wirtschaftsleistung senken. Für Deutschland wird ein jährlicher gesamtwirtschaftlicher Schaden von rund 79 Milliarden Euro prognostiziert – zusätzlich zu den direkten Kosten für den Bundeshaushalt.
7. Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr würde nicht nur gegen Artikel 12 Grundgesetz, sondern auch gegen zahlreiche internationale Abkommen wie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die Zwangs- und Pflichtarbeit untersagen. Eine Umsetzung eines Pflichtdienstes wäre daher nur durch die Kündigung dieser völkerrechtlichen Verträge möglich, was gravierende außenpolitische Konsequenzen hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tobiassen
ALSO
Rosa Luxemburg Stiftung