Der NWZ-Journalist Friedemann Diedrichs schreibt in seinem Kommentar zu den Angriffen der USA gegen den Iran, dass die USA völkerrechtlich auf der sicheren Seite stünden. Es sei demnach zulässig einen Staat zu bombardieren, weil dieser in den Besitz von Atomwaffen gelangen wolle und eine gegen den Staat Israel aggressive Rhetorik entfalte.

Nach der Charta der Vereinten Nationen sind Kriegshandlungen zwischen Staaten verboten. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Die erste gilt, wenn der Weltsicherheitsrat so etwas nach Kapitel VII beschlossen hat, die zweite Ausnahme ist das Recht der Selbstverteidigung nach Art. 51.

Zur Selbstverteidigung gehört aber ein Präventivschlag nur, wenn ein Angriff der Gegenseite „unmittelbar bevorsteht“- nachzulesen in einem völkerrechtlichen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages WD 2- 3000-049/07. Nach diesem Völkerrechtsgutachten ist auch nicht der Besitz von Massenvernichtungswaffen oder die Verletzung eines Abrüstungsvertrages als bewaffneter Angriff zu bewerten.

Im Fall des Iran haben wir noch nicht einmal den Besitz von Atomwaffen, sondern nur die Befürchtung, dass diese gebaut werden könnten. Natürlich ist es richtig, die Pläne des Iran zu kritisieren. Aber die Staaten, die selbst welche besitzen, nämlich die USA und Israel sind am wenigsten dazu befugt, geschweige denn berechtigt militärische Gewalt anzuwenden. Sicherheit vor einem Atomkrieg in dieser Region gibt es nur, wenn alle Staaten des Nahen Ostens einem Atomwaffenverzichtsvertrag zustimmen. Israel müsste seine Atomwaffen dann aber auch im Zuge dieses Vertrages vernichten.

 

Hans-Henning Adler