Stadt Oldenburg: Für Bürgergeldberechtigte werden im ersten Jahr die Kosten für Miete und Heizung in voller Höhe übernommen, auch wenn sie über den als „angemessen“ festgelegten Obergrenzen liegen – mit der Aufforderung, umzuziehen, unterzuvermieten oder sonstwie die Kosten zu senken. Danach wird nur noch in „angemessener“ Höhe bezahlt.
2024 wurden in OL bei immerhin rund 500 Haushalten die tatsächlichen Kosten von Miete und Heizung nicht übernommen, pro Haushalt fehlen durchschnittlich 236,70 Euro – ein trauriger dritter Platz: Von allen 404 Jobcentern in Deutschland liegt dieser Fehlbetrag bei nur zwei Jobcentern höher!
[Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken, 23.07.2025]
Diese fehlenden Unterkunftskosten mussten die Haushalte bei Essen, Kleidung, Unternehmungen oder anderem einsparen. Dabei deckt das Geld für die gesamte Lebenshaltung gerade mal das anerkannte Existenzminimum ab.
Gespart hat aber noch jemand anderes: die Stadt Oldenburg bei diesen Haushalten rund 437.000 Euro. Zukünftig wird das wohl noch mehr der Fall sein: Mit der jetzt beschlossenen Abschaffung des Bürgergelds wird für Berechtigte die Übernahme von Miete und Heizung vom ersten Tag an gedeckelt.
Schwarz/Rot in Berlin und der Herbst der Reformen: Kälte im Herzen statt Fürsorge und Kooperation.
Geschrieben von Michael
PS: Die hätten doch einfach in dem Jahr umziehen sollen?
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