Folgen wir einmal dem linken Motto von Freiheit, Gleichheit, Fürsorge und Kooperation.

1. Was ist der Freiheitsmaßstab für die Rentenhöhe?

Freiheit von materieller und finanzieller Angst – eine Rente, die bei durchschnittlich geleisteter Arbeitszeit gut zum Leben ausreicht. Und das muss auch für diejenigen gelten, die aus welchen Gründen auch immer, auf eine Grundrente angewiesen sind.

2. Was ist Gleichheit und ein Gerechtigkeitsmaßstab für die Rentenhöhe?

2.1. In Arbeitszeit ausgedrückt: Eine Entsprechung zwischen dem Wert der Arbeitszeit, der nicht in Anspruch genommen wurde während der aktiven Erwerbsphase (incl. Kindererziehung und Pflege Angehöriger), sondern für die Rentenversicherung vom Lohn abgezogen wurde, und dem Gegenwert als Auszahlung in der Rentenphase. Dieser Gegenwert muss an die Produktivität der Arbeitszeit, die sich bis zur Rentenphase entwickelt hat, angepasst werden, also eine Rente mit Anpassung an Inflation und Produktivitätsgewinn, ohne willkürliche Manipulation der prozentualen „Haltelinie“ durch politisches Kalkül. Dieser generationenübergreifende gerechte Ausgleich würde durch ein Altersvorsorgedepot unterlaufen – mit der Folge, dass von den Vorsorgenden unverschuldete Produktivitäts- und Finanzmarktsverluste privatisiert auf sie abgewälzt würden.

2.2. Eine gleiche Bewertung der Arbeit während der Erwerbsphase – keine Sonderbehandlung für Beamte. Denn was unterscheidet den Wert und die Anstrengung der Arbeit von Erziehenden und an Schulen Unterichtenden, von Notärzten und Feuerwehrleuten, von Pflegenden und Polizeibeamteten? Aktuell bekommen Beamte in Form von Pensionen deutlich höhere Altersbezüge als nicht Verbeamtete – trotz gleicher geleisteter Arbeitszeit. Das ist nicht gerecht, das Ziel muss eine Rentenversicherung oder für alle sein.

2.3. Eine nur geringe Spreizung der Rentenhöhe: Warum soll jemand, der sein Leben lang mehr verdienen konnte, für die gleiche Lebensarbeitszeit so viel mehr bekommen, als jemand, der wenig verdiente und weniger für diesen Zeitraum zurücklegen konnte?

3. Und was bedeutet Fürsorge und Kooperation für Rentenbeziehende?

Eine Fürsorge gegen Pflegearmut, Vereinzelung und Einsamkeit mit entsprechenden sozialen Angeboten, die eine aktive Beteiligung von Rentenbeziehenden an der gesellschaftlichen Reproduktion, im Ehrenamt, in der Familie, im Mehrgenerationenhaus, in der Genossenschaft usw. beinhalten kann, soweit es eben noch geht. Dazu gehören sicherlich auch mehr freie Zeit und Erholung, aber auch all das, was Rentenbeziehende im erheblichen Maß auch heute schon tun, als Hilfe bei der Betreuung der Enkel, des kränkelnden oder behinderten Partners, Mitglied im Vereinsvorstand, bei der „Tafel“ etc.: Kooperation nach ihren Beürfnissen und Fähigkeiten bei allen Arbeiten, die gesellschaftlich notwendig sind für ein gutes Leben für alle.