Extremismuskonzept und Staatsschutz in der Bundesrepublik

Vortrag und Diskussion am Sonntag, 10. Oktober 2021, ab 11 Uhr in der Donnerschweerstraße 55

Ganz unterschiedliche Phänomene...

- Laschet, Baerbock und Scholz wollen die „Mitte“ für sich gewinnen und die "Extreme" ausgrenzen

- Willy Brandt wollte „mehr Demokratie wagen“, beschloss aber 1972 zusammen mit den Ministerpräsidenten den Radikalenerlass. In den Berufsverbotsverfahren mussten die als Radikale verdächtigten Bewerber*innen beweisen, dass sie sich uneingeschränkt für die Verfassungsinterpretation "fdGO" (freiheitlichdemokratische Grundordnung) einsetzten. Viele hatten aber ganz andere Demokratievorstellungen.

- Der Verfassungsschutz, der die Mordserie des NSU nicht verhindert hatte, wurde nach den Erfolgen der Rechten von den Regierungsparteien ausgebaut und mit neuen Eingriffsrechten gegen die Grundrechtssphäre der Bürger*innen versehen. Die geheimdienstliche Überprüfung durch den Verfassungsschutz, millionenfach in Zeiten des Radikalenerlasses getätigt, soll nun erneut gegen extrem rechts und extrem links helfen und z. B. die Einstellung „vorbelasteter“ Richter*innen verhindern. Dabei entscheidet der Verfassungsschutz selbst, wer als verfassungsfeindlich gilt. Neben AfD-Gruppierungen weckten dort beispielsweise die Zeitung „Freitag“ und der VVN entsprechende Zweifel.

…. haben eine Ursache: Das Konzept des Extremismus auf der Grundlage der „wehrhaften Demokratie“, die als Schutz gegen Bedrohungen der fdGO durch „Extremisten“ von links und rechts Grundrechtseinschränkungen für Bürger*innen und den Einsatz von Geheimdiensten vorsieht. "Doch ist der Umstand, dass jenes Personal, das eigentlich für den Schutz der Demokratie zuständig ist, dies gar nicht anstrebt, ein blinder Fleck der wehrhaften Demokratie." (Fuhrmann, Schulz)

Die historische Genese, die Mythen und die Funktionsweise der „wehrhaften Demokratie“ werden von Schulz und Fuhrmann dargestellt und kritisch beleuchtet. Der Schmetterling-Verlag kündigt das Buch folgendermaßen an:

«Gleichermaßen gegen links und rechts», «sich wehrhaft gegen alle Formen des Extremismus zeigen», «Gefahr durch linke und rechte Extremisten» – die Liste solcher Floskeln ist lang. Linke und zivilgesellschaftliche Akteur*innen sehen sich immer wieder dem Verdacht ausgesetzt, linksextrem zu sein oder sich nicht explizit genug vom Linksextremismus zu distanzieren. Die Antworten der Linken auf solche Vorwürfe sind oft ausweichend und zurückhaltend.

Die Kritik am Antiextremismuskonzept bleibt oberflächlich und über das mit ihm verknüpfte Verständnis von Demokratie herrscht Unkenntnis. Dabei fußt der Extremismusbegriff auf der «wehrhaften Demokratie», die staats- und rechtstheoretische Traditionslinien bis hinein in den Nationalsozialismus aufweist. Paradoxerweise dient ein Konzept als Demokratieschutz, in dem un- bis antidemokratische Traditionen fortwirken. Diese Ideengeschichte prägt die politischen Handlungsräume in der heutigen Bundesrepublik. Diese Konstellation, die eine verschärfte Repression gegen Linke nach sich zieht und einer autoritären Formierung der Gesellschaft Vorschub leistet, möchte dieses Buch überwinden helfen. Es zeigt im ersten Teil auf, dass die wehrhafte Demokratie ein in der deutschen Geschichte verwurzelter Ansatz zur Begrenzung von Demokratie ist, der in erster Linie den Staat und seine Institutionen schützt. Diese Grenze ist durch die freiheitlich demokratische Grundordnung definiert. Im zweiten Teil werden das Extremismuskonzept und seine konzeptionellen Vorläufer analysiert. Gestützt wird das Konzept von der Extremismusforschung, die enge Verflechtungen mit staatlichen Behörden aufweist. Ihre Definitionen und Prämissen halten einer kritischen Analyse nicht stand, was dem Extremismuskonzept die Basis entzieht." (siehe http://www.schmetterling-verlag.de/page-5_isbn-3-89657-175-3.htm)

Vortragsfolien siehe hier