Betr: Leserbrief zur NWZ-Berichterstattung vom 04. und 05.09.2025
Am 20. April 2025 flüchtet ein 21-jähriger Schwarzer vor einigen Verfolgern und der Polizei, nachdem
es zu einer Auseinandersetzung vor einer Bar gekommen war, die ihm den Zutritt verwehrt hatte. Im
Vorbeilaufen soll er Reizgas in Richtung der Polizisten gesprüht haben. Ein Messer, das er in der Ta-
sche trug, hatte er nicht gezogen. Ein Polizeibeamter erschoss ihn mit vier Schüssen von hinten.
Am 04.09.2025 droht ein 39-jähriger unter Drogeneinfluss den Polizeibeamten zuerst mit einem, dann
mit zwei Messern. Als die Polizisten androhen zu schießen, lässt er die Messer fallen. Dann entreißt
er den Beamten Pfefferspray, sprüht damit und versucht, einem Polizeibeamten die Dienstwaffe aus
dem Holster zu ziehen. Schließlich kann er überwältigt werden.
In der NWZ vom 26.04.2025 werden von der Staatstanwaltschaft nicht bestätigte Mutmaßungen,
„dass gegen den getöteten Lorenz in der Vergangenheit bereits wegen Körperverletzung, Widerstand
gegen Polizeibeamte, Raub und Nötigung ermittelt wurde“, in den Vordergrund der Berichterstattung
über seine Erschießung gestellt; über die Vorgeschichte des 39-jährigen wird genausowenig wie über
seine Hautfarbe berichtet.
Am 04.09.2025 titelt die NWZ: „Rassistische Chatgruppe – Verdacht gegen 8 Polizisten“. Unter ihnen
befinden sich drei heutige Polizisten der Polizeidirektion Oldenburg. Sie hatten „unter anderem Kom-
mentare und Memes mit rassistischen und die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft
verharmlosenden Inhalten sowie ableistische und diskriminierende Bilder geteilt“.
Am 05.09.2025 berichtet die NWZ, die Äußerungen in dem Chat von Ende 2019 seien strafrechtlich
verjährt, die Polizei wolle aber trotzdem auch wegen beamten- und dienstrechtlicher Vergehen weiter
ermitteln. „Die Polizei prüfe, ob es sich um eine einmalige Entgleisung oder eine verfassungsfeindli-
che Gesinnung der Beamten handelte.“
Sechs Jahre lang bleibt diese Chatgruppe unentdeckt, bis kurz bevor strafrechtliche Vergehen ver-
jährt sind.
Sechs Jahre lang behalten die Polizisten „Kommentare und Memes mit rassistischen und die natio-
nalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verharmlosenden Inhalten sowie ableistische und dis-
kriminierende Bilder“ auf ihren Smartphones – eine einmalige Entgleisung oder eine verfassungs-
feindliche Gesinnung der Beamten?
Kann einem die „richtige“ Hautfarbe das Leben retten?
Michael Bättig
Kann einem die „richtige“ Hautfarbe das Leben retten? (NWZ 5.9.25)
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