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In den letzten zwei Jahren wurden mehr als 24 Artikel der NWZ und NWZonline mit dem Begriff „Clankriminalität“ überschrieben¹. Eine Definition findet sich in der genannten Auswahl nur in einem NWZ-Interview vom 12. November 2024. Keiner der genannten Artikel sonst definiert den Begriff „Clankriminalität“. Auch das Wort „Clan“ wird in den Artikeln nicht definiert, sondern stets als Teil des Begriffs „Clankriminalität“ verwendet.
Im Gegensatz zu dem erweckten Eindruck, es gebe eine bedeutende Clankriminalität mit schweren Verbrechen und sie gehöre zur sogenannten „Organisierten Kriminalität“ (OK), wird in keinem der Artikel irgendeinem konkreten Clan ein schweres Verbrechen oder ein Zusammenhang zur OK nachgewiesen, es wird überhaupt nicht erklärt, was denn Clans und Clankriminaltät sein sollen.
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